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Beteiligungsverfahren

Für die Aufstellung von Bauleitplänen oder deren Änderung, Ergänzung, und Aufhebung sind förmliche Verfahren nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist in § 3 BauGB, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in § 4a (4) BauGB geregelt. Es besteht die Möglichkeit, während der genannten Fristen Stellungnahmen abzugeben, die nach den Vorgaben des BauGB im weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind.

Im Folgenden veröffentlichen wir unter anderem Planunterlagen im Sinne des § 4a (4) BauGB zu derzeit aktuellen Verfahren. Wir stellen die Dokumente im PDF-Format zur Verfügung, die mit dem Adobe Reader geöffnet werden können.