Stadtplanung

Ganzheitliche Planung für Mensch und Raum

Stadtplanung ist ganzheitliche Planung für Mensch und Raum. Sie muss
unterschiedlichste Anforderungen, wie z.B. natürliche, infrastrukturelle,
soziokulturelle, geschichtliche, ästhetische und rechtliche Belange
berücksichtigen. Aufgabe der Stadtplanung ist es, die verschiedenen Anforderungen
und Interessen in Einklang zu bringen und eine den künftigen Bedürfnissen
bestmöglich dienende Ordnung zu entwickeln.

Wir bieten einen umfangreichen Service, insbesondere bei der Betreuung des
Aufstellungsverfahrens von Bauleitplänen. Dabei stützen wir uns auf fundierte
Kenntnisse und langjährige Erfahrung im Bau- und Planungsrecht.


    Unsere Leistungen:

  • Bauleitplanung:
    • Flächennutzungspläne
    • Bebauungspläne
    • Vorhabengezogene Bebauungspläne
    • Gemeindliche Satzungen
  • Anträge auf Abweichung von Regionalplänen
  • Gemeindespezifische Auswertung von Landes- und Regionalplänen
  • Stadtentwicklungspläne, Masterpläne
  • Städtebauliche Konzepte
  • Städtebauliche Gutachten und Stellungnahmen (z.B. Standortuntersuchungen, Alternativenprüfung)
  • Dorferneuerungsplanung
  • Baulückenkataster
  • Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
  • Moderation von Arbeitskreisen und Workshops

    Zur Entlastung Ihrer Verwaltung bieten wir Ihnen bei der Bauleitplanung folgenden Service an:

  • Vorlage sämtlicher Beschluss- und Bekanntmachungstexte
  • Durchführung der Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden/Träger öffentlicher Belange
  • Formulierung der Beschlussvorschläge zur Abwägung der vorgebrachten Anregungen
  • Zusammenstellung und Vervielfältigung sämtlicher Verfahrensunterlagen