// Beteiligungsverfahren
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Für die Aufstellung von Bauleitplänen oder deren Änderung, Ergänzung, und Aufhebung sind förmliche Verfahren nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist in § 3 BauGB, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in § 4 BauGB geregelt. Es besteht die Möglichkeit, während der genannten Fristen Stellungnahmen abzugeben, die nach den Vorgaben des BauGB im weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind.
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