Stadtplanung ist ganzheitliche Planung für Mensch und Raum. Sie muss
unterschiedlichste Anforderungen, wie z.B. natürliche, infrastrukturelle,
soziokulturelle, geschichtliche, ästhetische und rechtliche Belange
berücksichtigen. Aufgabe der Stadtplanung ist es, die verschiedenen Anforderungen
und Interessen in Einklang zu bringen und eine den künftigen Bedürfnissen
bestmöglich dienende Ordnung zu entwickeln.
Wir bieten einen umfangreichen Service, insbesondere bei der Betreuung des
Aufstellungsverfahrens von Bauleitplänen. Dabei stützen wir uns auf fundierte
Kenntnisse und langjährige Erfahrung im Bau- und Planungsrecht.
Unsere Leistungen:
Zur Entlastung Ihrer Verwaltung bieten wir Ihnen bei der Bauleitplanung folgenden Service an: